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   VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04   

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https://dejure.org/2006,24982
VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04 (https://dejure.org/2006,24982)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.05.2006 - 11 K 4243/04 (https://dejure.org/2006,24982)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 11 K 4243/04 (https://dejure.org/2006,24982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einbürgerung eines Ausländers, der die algerische Islamische Heilsfront - FIS - unterstützt hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbürgerung eines die algerische Islamische Heilsfront (FIS) unterstützenden Ausländers; Einbürgerung bei Unterstützung einer gegen die algerische Verfassung gerichteten Organisation; Unterstützen von verfassungsfeindlichen Bestrebungen bei Befürwortung allein einzelner ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 55 Abs. 1; StAG § 12 Abs. 1; StAG § 11 Nr. 2; StAG § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; StAG § 8 Abs. 2; StAG § 9
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, Folgeantrag, Aufenthaltsgestattung, Lebensunterhalt, Vertretenmüssen, Arbeitslosigkeit, betriebsbedingte Kündigung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Loyalitätserklärung, Unterstützung, Algerien, Algerier, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04
    Der Kläger erfüllt zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. dazu VGH Baden-Württ., Beschl. v. 13.12.2004 - 13 S 1276/04 - InfAuslR 2005, 64) die Einbürgerungsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 StAG, und verwirklicht keinen Ausschlussgrund nach § 11 StAG in der hier maßgebenden seit 1.1.2005 bzw. 18.3.2005 geltenden Fassung (Art. 15 Abs. 3 Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004, BGBl. I S. 1950, § 40c StAG, Art. 6 des Änderungsgesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I S. 721).

    Dabei bedarf es ebenfalls einer würdigenden Gesamtschau, ausgerichtet an Art, Gewicht, Häufigkeit und Zeitpunkt der Handlungen, nach der mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung der inkriminierten Bestrebungen - auch in Ansehung der durch die Einbürgerung erworbenen gesicherten Rechtsposition - auszuschließen ist (vgl. VGH Baden-Württ. a.a.O. und Beschl. v. 13.12.2004 a.a.O.; Berlit a.a.O. RdNr. 152 und 158 f zu § 11 StAG).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 12 S 1696/05

    Einbürgerung; Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04
    Dies ergibt sich auch aus folgenden Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.03.2005, DVBl 2005, 1203 = NVwZ 2005, 1091; insoweit nicht wiedergegeben vom VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.11.2005 - 12 S 1696/05 -) zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (vgl. jetzt § 54 Nr. 5 i.V.m. § 5 Abs. 4 S. 1 und 2 AufenthG und § 11 S. 1 Nr. 3 StAG):.

    Ob darüber hinaus eine (nachhaltige) Identifikation mit den Bestrebungen indiziert sein muss (so Berlit a.a.O. RdNr. 98 zu § 11 StAG; a.A. VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.11.2005 a.a.O.), mag ebenfalls von den Anforderungen an eine Abwendung von den Bestrebungen abhängen, damit die Vorschrift in sich stimmig ist, kann hier aber dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 13 S 2948/04

    Erfordernis der Wahrheit der formal zur Einbürgerung geforderten Bekenntnis- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04
    Hiernach besteht auch kein Anlass daran zu zweifeln, dass sich der Kläger entsprechend den schriftlichen Erklärungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und die inkriminierten Bestrebungen nicht verfolgt oder unterstützt (hat) bzw. sich davon abgewandt hat (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG, BW-StAR-VwV zu Nr. 85.1.1.1), soweit dies über die Abgabe der entsprechenden Erklärungen hinaus überhaupt zu prüfen ist (verneinend Berlit a.a.O. RdNr. 125 ff zu § 10 StAG; a.A. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 12.12.05 - 13 S 2948/04).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04
    Dies ergibt sich auch aus folgenden Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.03.2005, DVBl 2005, 1203 = NVwZ 2005, 1091; insoweit nicht wiedergegeben vom VGH Baden-Württ., Urt. v. 10.11.2005 - 12 S 1696/05 -) zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (vgl. jetzt § 54 Nr. 5 i.V.m. § 5 Abs. 4 S. 1 und 2 AufenthG und § 11 S. 1 Nr. 3 StAG):.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.05.2006 - 11 K 4243/04
    Wenn für das Abwenden von einer früheren Unterstützung über das bloße Unterlassen hinaus ein Element der Nachhaltigkeit gefordert wird (vgl. VGH Baden-Württ. a.a.O m.w.N.; Berlit a.a.O RdNr. 152 zu § 11 StAG), so ist dieses auch für die Unterstützung selbst zu fordern (vgl. VGH Baden-Württ. a.a.O. unter Bezugnahme auf Urt. v. 11.07.2002 -13 S 1111/01 -).
  • VG Karlsruhe, 26.04.2017 - 7 K 2002/16

    Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsbürgerschaft

    Zur Frage, ob das Interesse an der Herstellung einer familieneinheitlichen Staatsangehörigkeit eine besondere Härte im Sinne von § 8 Abs. 2 StAG begründet (verneint, a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2016 - 11 K 4243/04 -, juris).

    Die weiterhin statuierte Voraussetzung, dass nur unter den Voraussetzungen des § 8 StAG die Einbürgerung erfolgen solle, verlöre ihren Sinn, wenn jede Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einem Deutschen zugleich eine besondere Härte im Sinne des § 8 Abs. 2 StAG bedeutete (a.A. VG Stuttgart, Urteil vom 18.05.2006 - 11 K 4243/04 -, juris zu §§ 8, 9 StAG i.d.F. vom 30.07.2004; Hailbronner, Staatsangehörigengesetz, 5. Aufl. 2010, in § 8, RdNr. 44, mit gegenseitigen Verweisen).

  • VG Stuttgart, 07.01.2010 - 11 K 1108/09

    Einbürgerung bei Unterstützung eines LTTE-nahen Kulturvereins

    (vgl. BayVGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 - ; VG Saarlouis, Urteil vom 17.03.2009, - 2 K 583/08 -, ; vgl. zur Abgrenzung von Bestrebungen, die auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bezogen sind, Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 18.05.2006, - 11 K 4243/04 - und Urteil vom 14.01.2008, aaO.).
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